Offener Brief an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arbeitsagenturen und Jobcenter

Ermessenslenkenden Weisungen der Bundesagentur

Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden 2012 die meisten Integrationsleistungen für Arbeitsuchende in das Ermessen der Leistungsträger gestellt.

Auf die „Betätigung des pflichtgemäßen Ermessens“ haben die Arbeitsuchenden einen Rechtsanspruch. Sie haben die nachvollziehbare Interessenabwägung im Einzelfall ausführlich zu begründen (§ 39 SGB I und § 35 SGB X). Dabei hat die Vermittlung absoluten Vorrang (§ 4 SGB III).

Sie als Integrationsfachkräfte haben die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 39 Absatz 1 Satz 1 SGB I).

Diese Einhaltung der gesetzlichen Grenzen wird aber gefährdet durch die „ermessenslenkenden Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit, namentlich den Geschäftsanweisungen, Handlungsempfehlungen und „Fachlichen Hinweisen“, die allesamt Weisungscharakter haben.

Mit diesen Weisungen werden die Ihnen vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen des Ermessens eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert. Diese gesetzlichen Grenzen darf aber nur der Deutsche Bundestag verändern. Die Bundesagentur kann im Rahmen ihrer Selbstverwaltung ihren vom Bundestag zugewiesenen Haushalt selbst ordnen. Keinesfalls darf sie aber Gesetze abändern.

Jeder Bescheid an Arbeitsuchende von Ihnen, in denen Sie die gesetzlichen Grenzen wegen der Weisungslage nicht ausschöpfen können, ist somit rechtswidrig. Sie verletzen damit regelmäßig Ihre Dienstpflichten, vor allem die der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Am Beispiel des neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines ist von uns, auch unter Mitwirkung von Berufsverbänden, die Anmaßung von Rechtsetzungskompetenzen durch die Bundesagentur für Arbeit in einer „Denkschrift“ analysiert und ausgewertet worden. (Hegele, Krug, Feiertag, Bloch: Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Leipzig 2012)

In der Analyse mußte festgestellt werden, dass die angemaßten Rechtsetzungskompetenzen der Bundesagentur in ihren Wirkungen verheerend sind. Es wird nachgewiesen, dass die Integration in Arbeit so verhindert wird.

Die Sozialgerichte sind hoffnungslos überlastet. Das Frustpotential von ungerecht behandelten Arbeitsuchenden richtet sich in einzelnen Fällen physisch gegen Ihre Kolleginnen und Kollegen. auch bereits mit tragischen Folgen.

Wir möchten Sie ermuntern:

Halten Sie sich bitte ab sofort nur noch an das Gesetz. Ignorieren Sie „ermessenslenkende Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit und Ihrer Dienstvorgesetzten! Führen Sie dazu auch eine Beschlusslage in Ihrem Personalrat herbei, damit Ihnen keine dienstrechtlichen Konsequenzen drohen. Stellen Sie bitte geschlossen die Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch in Ihrer Arbeitsagentur, in Ihrem Jobcenter, in Ihrer Optionskommune wieder her!

Quelle: Die Autoren co Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. (Zuschrift an Sozialticker)

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