Jobcenter kündigt Eingliederungsvereinbarungen wegen neuer Weisung

Das Jobcenter Leipzig verschickt zur Zeit reihenweise als “Kündigung der Eingliederungsvereinbarung” bezeichnete Schreiben. In diesen wird auf Grund neuer “Ermessenslenkenden Weisungen des Jobcenters Leipzig” die zuvor zwischen den Hilfeempfängern und dem Jobcenter Leipzig geschlossene Eingliederungsvereinbarung “gekündigt” und den Hilfeempfängern eine neue Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt.Dieses Vorgehen ist rechtswidrig. Das Jobcenter verkennt rechtsfehlerhaft, dass Eingliederungsvereinbarungen einseitig normalerweise nicht kündbar sind. Eingliederungsvereinbarung sind vergleichbar mit (öffentlich rechtlichen) Verträgen. Wird in den Vereinbarungen eine Geltungsdauer vereinbart, ist eine reguläre vor Ablauf der Geltungsdauer erfolgte Kündigung regelmäßig nicht möglich.

Wieder einmal zeigt sich, dass viele Mitarbeiter des Jobcenter Leipzig das Institut der Eingliederungsvereinbarung nicht richtig verstanden haben. Denn die Vereinbarung soll tatsächlich eine frei zwischen dem Jobcenter und dem Hilfeempfänger ausgehandelte Vereinbarung sein und nicht wie es regelmäßig der Fall ist einseitig von dem Jobcenter diktiert werden.

Ich rate allen Betroffenen die neuen Vereinbarungen nicht zu unterzeichnen und statt dessen gegen die dann folgenden Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakte Widerspruch einzulegen.

Das Jobcenter haben wir zudem aufgefordert die neuen “ermessenslenkenden Weisungen” zu veröffentlichen. Ein Rechtsanspruch darauf gibt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes. Wir dürfen gespannt sein, ob das Jobcenter diese Weisungen freiwillig veröffentlichen wird oder es hierzu wieder eines gerichtlichen Verfahrens bedarf.

Dirk Feiertag

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