EGV und Verwaltungsakt

Das Jobcenter darf einen Hartz IV Empfänger, der eine Eingliederungsvereinbarung ablehnt, nicht ohne ein Gespräch durch einen einseitigen Verwaltungsakt (Bescheid) zu Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zwingen – was bis Dato die gängige Praxis der Leistungsträger ist. Dem schob nun das BSG in Kassel mit seiner aktuellen Entscheidung vom 14.02.2013 (Az. B 14 AS 195/11 R) einen Riegel vor.
Geklagt hatte ein studierter Agrarwissenschaftler, der die vorformulierte Eingliederungsvereinbarung des Jobcenters Landkreis Sigmaringen (Baden-Württemberg) nicht unterschreiben wollte und daraufhin vom Leistungsträger per Bescheid zur Maßnahme “verdonnert” wurde. Der Bescheid enthielt die gleichen Angaben wie die zuvor abgelehnte Eingliederungsvereinbarung und legte fest, dass die Maßnahme zehn Monate dauern soll.
Der Leistungsbezieher setzte sich zur Wehr und argumentierte, das Jobcenter hätte sich nicht genügend mit seinem Bewerberprofil – insbesondere seiner Stärken und Schwächen, auseinandergesetzt. Darüber hinaus seien die Maßnahmen aus der EGV nicht konkret beschrieben.
Der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hielt den Bescheid des Jobcenters für rechtswidrig – schon alleine wegen der Dauer der Maßnahme von zehn Monaten – gesetzlich seien höchstens sechs Monate erlaubt.
Offen blieb allerdings die Frage, ob der Leistungsträger ausreichend Gespräche mit dem Hartz IV Empfänger geführt habe. Diese Vereinbarungen sollen auf dem Prinzip des “Fördern und Fordern” basieren und insbesondere Pflichten, Leistungen und Ziele der Hilfebedürftigen (§ 15 SGB II) festlegen.
Dennoch legten die Vorsitzenden fest, dass ein Bescheid als Ersatz zur EinV nur erlassen werden darf, wenn der Leistungsempfänger die Vereinbarung vorher grundlos abgelehnt hat. Damit widersprachen die Richter einer früheren Entscheidung des BSG (Az. B 4 AS 13/09 R), wonach Hartz IV Empfänger keinen Anspruch auf den Abschluss auf eine individuell abgestimmte Eingliederungsvereinbarung haben.
Das BSG stellte aber mit seiner aktuellen Entscheidung klar, dass Gespräche zwischen Jobcenter und Hartz IV Empfänger zwingend geführt werden müssen und nicht einfach per Bescheid über den Kopf des Leistungsbeziehers entschieden werden darf. Nur in dem Fall, dass der Leistungsbeziher die EGV grundlos ablehnt, darf die Vereinbarung mittels Verwaltungsakt erzwungen werden.

Quelle: http://www.hartz-iv.info/news/2013/02/18/hartz-iv-empfaenger-nicht-ohne-gespraech-per-zwang-zur-eingliederung/

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Water makes money

Initiative zeigt Film über die Auswirkungen von Privatisierungen: Water makes money

Anlässlich des Prozessbeginns gegen „Water makes money“ am 14. Februar 2013 in Paris führen die Initiative Bürgerbegehren „Privatisierungsbremse“ und die Leipziger Gruppe „Viva con Agua“ den Film in Leipzig auf. Der französische Infrastruktur-Konzern Veolia hat gegen Vertrieb und Protagonisten des Films in Frankreich geklagt, weil er sich in einen Zusammenhang mit Korruption gebracht sieht.

Auch wenn Veolia – übrigens einer der Bewerber um die Stadtwerke-Anteile beim geplanten Verkauf in Leipzig 2008 – in Deutschland keinen Prozess gegen die Filmemacher angestrebt hat (um nach eigenen Angaben die Reputation des Konzerns nicht weiter zu beschädigen), scheint der Film über die Privatisierung der Wasserversorgung in verschiedenen Ländern einen empfindlichen Nerv getroffen zu haben. Der „global player“ Veolia kennt keinen Respekt vor Meinungs- und Informationsfreiheit, wenn es um seine Profitinteressen geht.

Das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren unterstützen die Position von Oberbürgermeister Jung, dass das Wassergut Canitz und seine Bewirtschaftungsflächen nicht verkauft werden sollen. Dies ist im Einklang mit zahlreichen Stimmen aus der Bevölkerung die das Bürgerbegehren für eine Privatisierungsbremse unterstützen. Allerdings kann noch keine Entwarnung gegeben werden, solange kein Beschluss des Stadtrates gegen den Verkauf vorliegt. Außerdem greift eine rein betriebswirtschaftliche Betrachtung zu kurz.

Wie wichtig vielen Bürgerinnen und Bürgern eine gemeinwohlorientierte Wasserversorgung in öffentlicher Hand als Bestandteil der Daseinsvorsorge ist, zeigen u.a. auch die Reaktionen auf die Pläne der EU-Kommission, die Wasservorsorge zu liberalisieren. Die Bürgerinnen und Bürger in Leipzig, Deutschland und darüber hinaus lehnen dies ab. In diesem Zusammenhang weist das APRIL-Netzwerk auf die EU-weite Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ hin, die bereits fast eine Million Unterzeichner gefunden hat und die wir unterstützen.

Die Aufführungen des Dokumentarfilms „Water makes money“ (D, 2010) finden in der Cinematheque in der naTo am Montag, 11. Februar, um 17 Uhr sowie am Donnerstag, 14. Februar, um 20 Uhr im „HanDstand und moral“ (Merseburger Straße 88), statt, letztere unter Regie der Leipziger Gruppe des Vereins „Viva con Agua“.

Europäische Bürgerinitiative
Leipziger Bürgerbegehren für eine Privatisierungsbremse

Quelle: L-IZ

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Neues Bürgerbegehren startet!

Privatisierungsbremse für die Stadt Leipzig

Hintergrund: Trotz des erfolgreichen Bürgerentscheids vom Januar 2008 und des deutlichen Votums der Leipzigerinnen und Leipziger für den Erhalt kommunalen Eigentums, wurden in den letzten Jahren weitere kommunale Unternehmen und Vermögensgüter privatisiert. Zwar werden die großen kommunalen Unternehmen nicht direkt verkauft, allerdings findet eine Art „Salamitaktik“ statt, indem Teilbereiche der Unternehmen und Betriebe herausgelöst und verkauft werden, so wie bspw. im vergangenen Jahr mit den Stadtwerketöchtern HL komm und perdata geschehen. Auch der Bestand der LWB wurde in den vergangenen Jahren stark geschrumpft und seit 2006 wurden über 5000 Wohnungen verkauft – teils an international tätige Finanzinvestoren ohne langfristiges Interesse für die Stadt.

Wir wollen den Bürgerentscheid von 2008 enger fassen und auch einem derartigen schleichenden Ausverkauf einen Riegel vorschieben – dies auch, da mit EU Fiskalpakt, Schuldenbremse auf Bundes- und Landesebene in den nächsten Jahren weiterer finanzieller Druck für die Städte und Gemeinden zu erwarten ist. Hierzu haben wir im vergangenen Jahr umfangreiche Diskussionen geführt, Vorschläge ausgearbeitet und wollen diese nun in die Praxis umsetzen.

Wir wollen die Hintergründe und Überlegungen der letzten Wochen zur Initiative vorstellen und es wird Listen zum unterschreiben und zum mitnehmen geben. Wir brauchen für den Erfolg des Begehrens ca. 25.000 Unterschriften die über die nächsten Wochen und Monate gesammelt werden sollen. Über eure Hilfe und Unterstützung dabei würde ich mich sehr freuen, denn nur gemeinsam können wir das schaffen. Kommt deshalb zur Auftaktveranstaltung und leitet diese Einladung bitte nach euren Möglichkeiten weiter.

Auf der Seite findet ihr die Listen und die Sammelhinweise direkt zum download und selbst vervielfältigen.

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Neues Bürgerbegehren startet!

Das APRIL-Netzwerk (Anti-Privatisierungs-Initiative Leipzig) hat vor einiger Zeit eine Diskussion über eine “Privatisierungsbremse” für die Stadt Leipzig angeregt. Diese “Privatisierungsbremse” – als Pendant zur “Schuldenbremse” – soll verhindern, dass in der Zukunft gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger bzw. nur mit knappen Mehrheiten im Stadtrat wichtige Vermögenswerte, bspw. kommunale Unternehmen, veräußert werden.
Der Startschuss für das neue Bürgerbegehren findet am Freitag, den 18.01.2013 um 19 Uhr im Haus der Demokratie statt.

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Privatisierungsbremse für die Stadt Leipzig

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freunde des APRIL-Netzwerks und liebe Interessierte,

das APRIL-Netzwerk (Anti-Privatisierungs-Initiative Leipzig) hat vor einiger Zeit eine Diskussion über eine „Privatisierungsbremse“ für die Stadt Leipzig angeregt. Diese „Privatisierungsbremse“ (als Pendant zur „Schuldenbremse“) soll verhindern, daß in der Zukunft gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger bzw. nur mit knappen Mehrheiten im Stadtrat wichtige Vermögenswerte (z.B. kommunale Unternehmen) veräußert werden.

Es liegt nun ein konkreter Entwurf für ein Bürgerbegehren vor, bei dessen Umsetzung eventuelle Privatisierungsentscheidungen zukünftig nur noch durch einen breiten Konsens im Stadtrat möglich wären.
Wir laden Sie/Euch herzlich ein, diesen Entwurf gemeinsam zu diskutieren und das Ob und das Wie der nächsten Schritte zu einem Bürgerbegehren zu besprechen.

Termin: 20.11.2012, 19:30 Uhr
Ort: Volkshaus, Karl-Liebknecht-Str.30/32, Saal 5.Etage

Auch wenn die Privatisierungs- und Verkaufspläne bei der Stadt und den kommunalen Unternehmen zur Zeit überschaubar scheinen – der finanzpolitische Druck wird angesichts der aktuellen Entwicklungen ohne Zweifel wieder größer werden!
Lasst uns gerade jetzt etwas tun, um für die Zukunft vorbereitet zu sein!

Entwurfstext zum Bürgerbegehren:

Wir beantragen gem. 25 SächsGemO die Durchführung eines Bürgerentscheides
gem. § 24 SächsGemO zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Leipzig:

Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der letzten Änderung vom 01.03.2012, Beschluss Nr. RBV-1147/12, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6 vom 17.03.2012 wird wie folgt geändert:

1. Nach § 6 a wird ein § 6 b wie folgt eingefügt:

„6 b Verfügungen über Vermögensgüter ab 5 Millionen Euro

(1) Die Beschlussfassung des Gemeinderates über die Veräußerung von Vermögensgütern (z. B. Immobilien, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wirtschaftlichen Unternehmungen) mit einem Wert ab 5 Millionen Euro, bedarf einer 2/3 Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates.
(2) Die Änderung vorstehender Bestimmung bedarf ebenso einer 2/3 Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates.“

§ 29 Absatz (2) wird wie folgt ergänzt:

„(2) Änderungen dieser Hauptsatzung sind mit der Mehrheit aller Mitglieder
der Ratsversammlung zu beschließen (§ 4 Abs. 2 SächsGemO), soweit einzelne Bestimmungen dieser Satzung nicht eine größere Mehrheit vorschreiben.“

Begründung:
Die Bürger der Stadt Leipzig sehen mit zunehmender Besorgnis, dass die Verantwortlichen dieser Stadt zunehmend wertvolle Vermögensgüter veräußern möchte, um damit vermeintlich fiskalische Probleme zu lösen. Jedoch stellen diese Vermögensgüter ein wichtiges Potential der Stadt dar, das zum einen der öffentliche Daseinsfürsorge dient und zum anderen den Wohlstand der Stadt Leipzig nachhaltig sichern kann. Die Veräußerung von „Tafelsilber“ ist daher eine weitreichende Entscheidung, die besonderer Überlegung bedarf und auf breiten Konsens hin nur durchgeführt werden sollte. Die Wertgrenze von 5 Millionen Euro entspricht dabei dem Verhältnis einer Maßnahme zum Gesamtvermögen dieser Stadt, sodass alles ab diesem Wert als entsprechend bedeutungsvoll gewertet werden kann. Die qualifizierte Mehrheit von 2 /3 aller Stimmen im Gemeinderat schützt vor übereilten Veräußerungen und erfordert überparteilichen Konsens. Damit diese Vorschrift nicht unterlaufen werden kann, bedarf auch die Änderung derselben eine ebensolche qualifizierte Mehrheit.
Kosten entstehen durch diese Maßnahme nicht, schützt sie doch langfristig die Einnahmequellen dieser Stadt. Es bedarf deshalb keines Vorschlages zur Kostendeckung.

Die Fragestellung im Bürgerentscheid soll lauten:

Wollen Sie die Hauptsatzung der Stadt Leipzig wie folgt ändern?

Die Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der Fassung der letzten Änderung vom 01.03.2012, Beschluss Nr. RBV-1147/12, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 6 vom 17.03.2012 wird wie folgt geändert:

2. Nach § 6 a wird ein § 6 b wie folgt eingefügt:

„6 b Verfügungen über Vermögensgüter ab 5 Millionen Euro

(3) Die Beschlussfassung des Gemeinderates über die Veräußerung von Vermögensgütern (z. B. Immobilien, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wirtschaftlichen Unternehmungen) mit einem Wert ab 5 Millionen Euro, bedarf einer 2/3 Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates.
(4) Die Änderung vorstehender Bestimmung bedarf ebenso einer 2/3 Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Gemeinderates.“

§ 29 Absatz (2) wird wie folgt ergänzt:

„(2) Änderungen dieser Hauptsatzung sind mit der Mehrheit aller Mitglieder der Ratsversammlung zu beschließen (§ 4 Abs. 2 SächsGemO), soweit einzelne Bestimmungen dieser Satzung nicht eine größere Mehrheit vorschreiben.“

JA ( ) NEIN ( )

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Drastische Einschnitte bei den Angeboten für Kinder und Jugendliche

Die Leipziger Jugendhilfevereine erwarten im kommenden Jahr wieder drastische Einschnitte bei den Angeboten für Kinder und Jugendliche:
Projekte stehen vor der Schließung, Öffnungs- und Betreuungszeiten müssen massiv eingeschränkt werden, weitere Kurse und Angebote fallen komplett aus.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

Bereits 2012 haben die von der Stadt bereitgestellten Fördermittel nicht annähernd ausgereicht. Die Folge war: zwei Jugendtreffs mussten komplett schließen, andere ausgerechnet während der Ferien ihre Arbeit unterbrechen, Ferienangebote sind reihenweise ausgefallen, Öffnungszeiten von Beratungsangeboten mussten reduziert werden, Kurse und Projekte konnten nicht stattfinden. Für 2013 hält die Stadt an dieser Fördersumme fest.
Die Betriebs- aber auch die Personalkosten steigen weiter. Jede Kostenerhöhung bedeutet bei gleichbleibenden Gesamtetat eine Reduzierung der Fachkraftstunden und damit der Zeit, die für Kinder und Jugendliche aufgebracht werden kann.
Laut dem neuen Fachplan Jugendförderung sollen in den nächsten Jahren weitere Angebote der Schulsozialarbeit und der Familienbildung geschaffen werden. Noch mehr Projekte bedeuten bei gleichbleibenden Gesamtetat noch weniger Ressourcen für jedes einzelne Angebot und insgesamt noch mehr Verwaltungsaufwand. Die Leipziger Jugendhilfe droht dadurch zu einem sprichwörtlichen Potemkinschen Dorf zu verkommen.

Seit über zehn Jahren müssen die Jugendhilfeträger immer mit der gleichen Summe wie im Vorjahr auskommen. Mehrmals gab es auch Kürzungen. 2012 mussten die Träger mit dem Ausfall von fast jeder dritten Stelle klarkommen, die bis dahin über Arbeitsmarktinstrumente finanziert wurden. Damit ist ein regulärer Betrieb der Einrichtungen nicht mehr möglich.
Doch eine Prüfung des tatsächlich notwendigen Bedarfs hat in all den Jahren nicht stattgefunden. Die meisten Vereine erhalten mittlerweile nur noch zwei Drittel der aus fachlichen Gesichtspunkten mindestens notwendigen Finanzierung. Gerichte haben mittlerweile bestätigt, dass diese Kürzungen nicht rechtens sind. Die Stadtverwaltung verschleiert die katastrophale Situation weiter. So wurde beispielsweise bei der Erstellung des aktuellen Fachplans Jugendförderung die Frage, was die Umsetzung des Planes kosten würde und wie das finanziert werden soll, komplett außen vor gelassen.

Diese Situation spiegelt auch die Haushaltsplanung für das kommende Jahr wieder. Sie ignoriert die konkreten Bedarfe der einzelnen Maßnahmen, die geänderten Bedingungen durch den neu beschlossenen Fachplan und sogar einen einstimmigen Beschluss des Jugendhilfeausschusses, in dem die Fachleute bereits am 2. April 2012 eine deutliche Erhöhung der Fördersumme ab 2013 festgelegt haben.

Gegen diesen falschen Ansatz im Haushaltsplan kann jeder bis Mittwoch, 24. Oktober 2012 ganz unbürokratisch Einspruch einlegen. Diese Einsprüche müssen dann vom Stadtrat behandelt werden.
Die Einsprüche sind für alle drei Teilbereiche der Jugendhilfe notwendig: Einfach die drei folgenden Links nacheinander aufrufen und jeweils oben rechts im Feld „Unterstützung des Einwandes“ markieren, wie sehr man diesen Einwand unterstützen möchte. Nach dem Klick auf „Weiter“ wird die Unterstützung gezählt. Eine Registrierung ist dazu nicht notwendig.

Bitte unterstützt die Einwände für den Erhalt einer angemessenen Jugendhilfe in Leipzig hier:
haushaltsplanrechner-leipzig
haushaltsplanrechner-leipzig2
haushaltsplanrechner-leipzig3

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Freien Träger der Jugendhilfe in Leipzig (AGFT)

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Offener Brief an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Arbeitsagenturen und Jobcenter

Ermessenslenkenden Weisungen der Bundesagentur

Mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden 2012 die meisten Integrationsleistungen für Arbeitsuchende in das Ermessen der Leistungsträger gestellt.

Auf die „Betätigung des pflichtgemäßen Ermessens“ haben die Arbeitsuchenden einen Rechtsanspruch. Sie haben die nachvollziehbare Interessenabwägung im Einzelfall ausführlich zu begründen (§ 39 SGB I und § 35 SGB X). Dabei hat die Vermittlung absoluten Vorrang (§ 4 SGB III).

Sie als Integrationsfachkräfte haben die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten (§ 39 Absatz 1 Satz 1 SGB I).

Diese Einhaltung der gesetzlichen Grenzen wird aber gefährdet durch die „ermessenslenkenden Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit, namentlich den Geschäftsanweisungen, Handlungsempfehlungen und „Fachlichen Hinweisen“, die allesamt Weisungscharakter haben.

Mit diesen Weisungen werden die Ihnen vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen des Ermessens eingeschränkt oder sogar auf Null reduziert. Diese gesetzlichen Grenzen darf aber nur der Deutsche Bundestag verändern. Die Bundesagentur kann im Rahmen ihrer Selbstverwaltung ihren vom Bundestag zugewiesenen Haushalt selbst ordnen. Keinesfalls darf sie aber Gesetze abändern.

Jeder Bescheid an Arbeitsuchende von Ihnen, in denen Sie die gesetzlichen Grenzen wegen der Weisungslage nicht ausschöpfen können, ist somit rechtswidrig. Sie verletzen damit regelmäßig Ihre Dienstpflichten, vor allem die der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns.

Am Beispiel des neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines ist von uns, auch unter Mitwirkung von Berufsverbänden, die Anmaßung von Rechtsetzungskompetenzen durch die Bundesagentur für Arbeit in einer „Denkschrift“ analysiert und ausgewertet worden. (Hegele, Krug, Feiertag, Bloch: Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Leipzig 2012)

In der Analyse mußte festgestellt werden, dass die angemaßten Rechtsetzungskompetenzen der Bundesagentur in ihren Wirkungen verheerend sind. Es wird nachgewiesen, dass die Integration in Arbeit so verhindert wird.

Die Sozialgerichte sind hoffnungslos überlastet. Das Frustpotential von ungerecht behandelten Arbeitsuchenden richtet sich in einzelnen Fällen physisch gegen Ihre Kolleginnen und Kollegen. auch bereits mit tragischen Folgen.

Wir möchten Sie ermuntern:

Halten Sie sich bitte ab sofort nur noch an das Gesetz. Ignorieren Sie „ermessenslenkende Weisungen“ der Bundesagentur für Arbeit und Ihrer Dienstvorgesetzten! Führen Sie dazu auch eine Beschlusslage in Ihrem Personalrat herbei, damit Ihnen keine dienstrechtlichen Konsequenzen drohen. Stellen Sie bitte geschlossen die Rechtmäßigkeit der Verwaltung auch in Ihrer Arbeitsagentur, in Ihrem Jobcenter, in Ihrer Optionskommune wieder her!

Quelle: Die Autoren co Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. (Zuschrift an Sozialticker)

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Leipzig weiter denken

Leipzig weiter denken – Nachhaltige Stadtfinanzen

Rückblick von Maren Müller

Der durchaus innovative Ansatz des Veranstalters Stadt Leipzig das Publikum in Miniworkshops an thematisch geordneten Tischen zu platzieren und die Diskussion anhand von beschriebenen Tischdecken und ambitionierten Moderationen für die Nachwelt festzuhalten, wurde von der arg beschränkten Auswahlmöglichkeit vermeintlich einzig heilbringender Sanierungsmaßnahmen umgehend geschrottet.
Die da wären: 1.) Ausgaben kürzen, 2.) Einnahmen erhöhen, 3.) Wirtschaftskraft stärken – diese drei Strategien zur Sanierung der Stadtfinanzen ernsthaft mit dem Stempel „nachhaltig“ zu versehen, erschien mir dann doch zu stupide.
Wer sich als Opener der Veranstaltungsreihe einen Wachstumskritiker wie Professor Harald Welzer (war sicher teuer) ins Haus holt, dessen Ausführungen über Zukunftsvisionen jenseits vom Automobil- und Wachstumswahn lauscht und herzhaft applaudiert und zustimmend nickt wenn von Gegenentwürfen zur derzeitigen Leitkultur des ungebremsten Wachstums und der Verschwendung die Rede ist, sollte in der Wahl seiner Zukunftsstrategien innovativer sein.
Oder er hat nichts verstanden.
„Worauf will ich stolz gewesen sein?“ sollen wir laut Welzer fragen wenn wir uns auf das eigene Wirken für konkrete Veränderungen in einer nachhaltigen Stadt besinnen.

Daher kam vom Tisch 7 (der sich mit Wachstumsstrategie zu beschäftigen hatte) insbesondere von mir befeuert, der Vorschlag, eine vierte Strategie in die Diskussion aufzunehmen; die Suffizienzstrategie.
Denn Wachstum benötigen wir eigentlich nur in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Fertilität, sozialer Betreuung, zwischenmenschlicher Kultur und im Bereich Zukunftstechnologien undWissenschaft.
Alles andere haben wir bereits im Überfluss: Autos die vom Band auf die Halde laufen, Waren und Dienstleistungen die wir in 100 Jahren nicht verbrauchen können, ein Übermaß an Besitz von Dingen, Reizüberflutung durch Medien aller Art.

Warum fassen die Entscheidungsträger von Politik und Verwaltung nicht bestehende Dinge anders, nachhaltiger und sinnvoller an?
Warum organisieren wir uns beispielsweise durch permanente Fehlanreize in der Arbeitsmarktpolitik die Haushaltsprobleme höchst selbst (überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten bei den Minijobbern und den ausschließlich geringfügig Beschäftigten – Verfestigung KdU, Verstetigung der Armut)?
Warum haben wir in der Stadt-Verwaltung noch immer kein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM als Mittel zur Haushaltskonsolidierung)? Warum zerstören wir bestehende Einzelhandelsstrukturen durch ungebremste Neuansiedlungen (Missverhältnis Kaufkraft, Verkaufsfläche/EW)? Warum nutzen wir moderne Technik nicht konsequent um Teilhabe, Information, Transparenz zu erhöhen und gleichzeitig Kosten zu senken (z.B. elektronisches Zeiterfassungssystem in der Verwaltung)? Warum vermarkten wir nicht endlich die unzähligen Dächer in unserer Stadt für Anbieter von Photovoltaikanlagen (Solarkataster)? Warum nutzen wir nicht konsequent vorhandene Bauvarianten für intelligente Energieeffizienz (Passivhausstandart, Plusenergiehaus insbesondere für KITAs)? Warum gehen wir das verheerende gewerbliche Leerstandsproblem nicht innovativer an (intelligente und barrierearme Förderinstrumente)?

Diese Liste ließe sich noch endlos fortsetzen – aber Papier ist geduldig. So wird die Verwaltung weiter wurschteln und sich gelegentlich durch diverse Anträge unbequemer StadträtInnen aus dem Konzept bringen lassen.
Wenn man sich allerdings ansieht, durch welche Institutionen und Einrichtungen der Dialog „Leipzig weiter denken“ gefördert bzw. unterstützt wird, müssten eigentlich die Ansätze STREICHEN,ERHÖHEN,WACHSEN umgehend in den Schredder marschieren.
Thema verfehlt. 6 – setzen.

Förderer von „Leipzig weiter denken“:

http://www.zukunftsprojekt-erde.de/zukunftsprojekt-erde.html
http://www.leipzigeragenda21.de/
http://www.ufz.de/index.php?de=4519
http://www.bmbf.de/

Projekt von Professor Harald Welzer
http://www.futurzwei.org/#index

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Weltkongress zum Grundeinkommen

Vom 14. bis zum 16.09. 2012 fand in Ottobrunn der 14. Internationale BIEN (Basic Income Earth Network)-Kongress mit über 150 ReferentInnen aus 29 Ländern und mit insgesamt 450 TeilnehmerInnen statt. Das Thema des Kongresses lautete: „Wege zum Grundeinkommen“.

Die Grundeinkommensbewegung wird breiter – aber auch die Themen, die im Zusammenhang mit dem Grundeinkommen diskutiert werden. Beispielweise findet der Zusammenhang zwischen dem Grundeinkommen und der notwendigen Senkung des Naturressourcenverbrauchs oder Genderaspekte des Grundeinkommens immer mehr Aufmerksamkeit. Insbesondere wurde die Grundeinkommensbewegung mit den Fragen der ökonomischen Krise durch die VertreterInnen aus den anderen EU-Ländern konfrontiert. In diesen Diskussionen spielt das Grundeinkommen als ein Lösungsansatz eine zentrale Rolle.

Die Debatte über Wege zum Grundeinkommen wird immer vielfältiger, denn die vorgeschlagenen Ansätze orientieren sich stärker an den jeweiligen politischen und gesellschaftlichen Situationen – der Weg zum Grundeinkommen in den Ländern Afrikas oder in Asien wird ein anderer sein, als in Europa. Diese differenziertere Sicht bringt uns in der Umsetzung weiter. Das zeigen die vielfältigen Grundeinkommensprojekte in verschiedenen Ländern der Welt, die auf dem Kongress vorgestellt wurden.

Bemerkenswert für den Kongress war, dass WissenschaftlerInnen und AktivistInnen der Grundeinkommensbewegung enger zusammenarbeiten. Dadurch wird der Diskurs zum Grundeinkommen differenzierter, Argumente werden durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert. Aber auch aus der Praxis heraus werden neue Fragen für den wissenschaftlichen Diskurs aufgeworfen.

Auch für Deutschland wird das Grundeinkommen mit der Debatte um die Bewältigung der Krise immer wichtiger. Mit den Erkenntnissen des Kongresses werden wir das Thema Grundeinkommen gemeinsam mit PartnerInnen aus den anderen sozialen Bewegungen auf die politische Agenda setzen. Keine politische Partei wird mehr an dem Thema Grundeinkommen vorbeikommen. Das Netzwerk Grundeinkommen wird unter anderem die Parteivorsitzenden zu einem Dialog über die Wege zum Grundeinkommen einladen. Mit der Aktion „Grundeinkommen ist wählbar“ werden wir allen KandidatInnen für den Bundestag die Möglichkeit geben, sich zum Grundeinkommen zu positionieren.

Während des Kongresses wurden auf grundeinkommen.de und auf bien2012.de laufend Berichte zum Kongressgeschehen veröffentlicht, die gern von den Medien genutzt werden können.

AnsprechpartnerInnen des Netzwerks Grundeinkommen, dem offiziellen Veranstalter des BIEN-Kongresses, sind:
Ronald Blaschke, + 49 177 89 41 473, blaschke@grundeinkommen.de
Stefan Ziller, + 49 177 73 11 337, ziller@grundeinkommen.de

V.i.S.d.P.: Ronald Blaschke, + 49 177 89 41 473, blaschke@grundeinkommen.de, c/o Netzwerk Grundeinkommen,www.grundeinkommen.de

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Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt!

Seit längerer Zeit wird im APRIL-Netzwerk über Möglichkeiten diskutiert den schleichenden Ausverkauf städtischen Eigentums zu verhindern. Denn dieser findet auch nach dem Bürgerentscheid von 2008 weiterhin unbeeindruckt statt. Gewählte Stadträte einiger Fraktionen negieren somit sehenden Auges den Bürgerwillen. In einer öffentlichen Debatte werden wir daher über die Möglichkeit einer „Privatisierungsbremse“ diskutieren. Die erneute Durchführung eines Bürgerbegehrens, unterstützt von einem breiten Netzwerk, wäre der Anfang, dem ungebremsten Verscherbeln von kommunalem Eigentum endgültig einen Riegel vorzuschieben.

Offener Brief der Initiatoren

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