Die Ghostwriter

Vor zehn Jahren wurde der Abschlußbericht der Hartz-Kommission übergeben – Über die geheimen Netzwerke hinter den Arbeitsmarktreformen
Von Helga Spindler

Wenn heute an die Übergabe des Berichts »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« im Französischen Dom in Berlin vor genau zehn Jahren erinnert wird, dann denken viele an Hartz IV, jenes Grundsicherungssystem, in das Millionen Menschen samt Partnern und Kindern ohne Rücksicht auf Qualifikation oder Berufserfahrung hineingepreßt werden und das Hunderttausende in unterwertige Arbeitsplätze gezwungen hat, ohne ihnen sozialen Schutz zu bieten.

In der Tat hat die Kommission, die den Bericht erstellt hat, einige Dämme zur Deregulierung am deutschen Arbeitsmarkt eingerissen und eine Sozialbehörde zum datenfressenden Controlling- und IT-Monster pervertiert. Und sie hat mit ihrem Modul 6 (»Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenführen«) und Modul 3 (mit dem zynischen Titel »Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit«) die Stichworte für Hartz IV gegeben – aber eben nur die Stichworte. Auch hat sie diese mit teilweise anderen Vorstellungen über die Umsetzung verbunden, was letztlich die Öffentlichkeit besonders raffiniert getäuscht hat in bezug darauf, was mit Hartz IV und nicht zu vergessen auch mit der deutlichen Verschlechterung der Arbeitslosenversicherung im Rahmen von HartzIII auf sie zukommen sollte.

Schon immer war auffällig, daß diejenigen, die die damaligen Vorgänge erforschen, weniger auf die Analyse von öffentlich zugänglichen Dokumenten zurückgreifen konnten, sondern auf die Auswertung von Insiderinformationen, meist anonymisierte Interviews mit Akteuren der damaligen Zeit, angewiesen waren. Diese Untersuchungen sind inzwischen ergänzt durch die Arbeit von Anke Hassel und Christof Schiller1, die wiederum Insider interviewt haben, die mit zunehmendem zeitlichen Abstand auch immer unbefangener geplaudert haben. Hassel absolvierte 2003/2004 einen Forschungsaufenthalt in der Leitungs- und Planungsabteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Wolfgang Clement, wo sie eigentlich an einer Analyse der Grenzen deutscher Reformkapazität arbeiten wollte. Ihre Beobachtungen zur Entstehung von Hartz IV haben sie jedoch von der »Reformfähigkeit« des deutschen Sozialstaats und insbesondere der Ministerialbürokratie überzeugt. Sie betrachtet die Vorgänge allerdings weniger kritisch aus demokratischer, rechtsstaatlicher oder gar sozialer Sicht, sondern mit einer gewissen Faszination für das strategische Arbeiten der Bürokratie, wo sie einen neuen Typ politischer Unternehmer erkennt, also aus einer Elitenperspektive. Jetzt ist sie Professorin für Public Policy an der privaten Hertie School of Governance in Berlin und dort Kollegin von Jobst Fiedler, der 2004 zum Professor für Public and Financial Management ernannt wurde und als Mitglied der Hartz-Kommission noch in Diensten der Unternehmensberatung Roland Berger Strategy Consultants stand.

Aus ihren Informationen ergibt sich kurz gesagt: Speziell Hartz IV sowie die verbliebene Restarbeitslosenversicherung und Restsozialhilfe haben wir nicht in erster Linie der Hartz-Kommission oder gar dem Namensgeber Peter Hartz persönlich zu verdanken, sondern einer geheimen Staatsaktion, einer recht undemokratischen, handstreichartigen Hintergrundarbeit aus dem Bundesarbeitsministerium (BMA) und dem Bundeskanzleramt – einverständlich koordiniert und gelenkt durch die Bertelsmann Stiftung.

Hassel schreibt in dem Kapitel »Stunde der Reformer«, daß es Anfang 2002 bereits »einen Kern verantwortlicher Politiker und Beamter« gegeben habe, »die die Probleme am Arbeitsmarkt in ähnlicher Weise interpretierten und den Vermittlungsskandal (der Bundesrechnungshof hatte im Januar 2002 der BA gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik nachgewiesen – d. Red.) nutzen wollten, um ihre Reformvorschläge durchzusetzen«. »Tragende Akteure« dieses Prozesses seien im Bundeskanzleramt Frank Walter Steinmeier und im BMA Staatssekretär Gerd Andres gewesen. Walter Riester, damals Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, erinnert sich nach dem Vermittlungsskandal an ein Gespräch mit Steinmeier: »Walter, wir müssen das eigentlich mit einem massiven eigenen Schlag lösen. Wir stehen jetzt vor der Bundestagswahl. Und seine (Steinmeiers) erste Vorstellung war, McKinsey einzusetzen.« Vermutlich dachte Steinmeier schon damals an den befreundeten McKinsey-Berater Markus Klimmer, verantwortlich für den Bereich »Public Sector« und Promoter für technologiedominierte Verwaltung und Privatisierung, den er 2008 für sein Wahlkampfteam engagierte und der bis heute IZA Policy Fellow, Mitglied im Managerkreis der Ebert-Stiftung, in der SPD sowie in deren Wirtschaftsrat ist und neuerdings im gleichen Feld für das Managementberatungsunternehmen Accenture arbeitet.

Steinmeier teilte diese Vorliebe für die »Meckis« mit Peter Hartz, der aber wegen gemeinsamer Projekte bei VW den McKinsey-Direktor Peter Kraljic für seine Kommission vorzog. Später stießen Florian Gerster (heute ebenfalls Mitglied im Managerkreis der Ebert-Stiftung und in der SPD, IZA Policy Fellow, Präsident des Bundesverbands Briefdienste, Botschafter der »Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft« und Unternehmensberater; damals kurzzeitig Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit) und Wolfgang Clement (heute konsequenterweise bei der FDP) zu dieser Gruppe.

Gerd Andres nutzte die Gunst der Stunde unter dem noch unerfahren Minister Riester, der sich zudem mehr für die Alterssicherung interessierte, um die zuständige Abteilung mit jungen und einschlägig ausgewählten Mitarbeitern wie Abteilungsleiter Bernd Buchheit aus NRW und weiteren Referatsleitern neu zu besetzen. Buchheit sorgte dafür, daß die Zuständigkeit für Sozialhilfe vom Gesundheitsministerium schnell ins BMA verlegt wurde.

Das alles ist für sich genommen noch nicht anstößig. Nur wurde die weitere Arbeit nach außen und von demokratischer Auseinandersetzung und Kontrolle abgeschottet. Denn man baute nichtöffentlich mit der Bertelsmann-Stiftung einen Arbeitskreis »Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe« auf, der dann an zentraler Stelle an der Politikformulierung beteiligt wurde.

Ich selbst war dem breiten Akteursgeflecht, das die Öffentlichkeit nicht so wahrgenommen hatte, nur mit viel Mühe auf die Spur gekommen, als ich den Aktivitäten der Bertelsmann-Stiftung und der von ihr beauftragten Mitarbeiter (Frank Frick, Werner Eichhorst, Helga Hackenberg) nachging, 2 deren Dokumente nur teilweise zugänglich und dann plötzlich auch im Netz verschwunden waren.

Dieser Arbeitskreis wurde verzahnt mit einem weiteren Bertelsmann-Projekt, »Beschäftigungsförderung in Kommunen« (BiK), wo schon in Sozialhilfezeiten kommunal mit Workfare-Modellen experimentiert wurde und die Popularisierung von Workfare-Entwicklungen in den USA (Wisconsin), Großbritannien und den Niederlanden betrieben wurden – Experimente, auf die auch Roland Koch von der CDU schon ein Auge geworfen hatte und die öffentlich zu diskutieren ein parteipolitisches Risiko geworden wäre.

Allerdings war über den Arbeitskreis kaum etwas in Erfahrung zu bringen. Vertreter des BMA sowie des Kanzleramtes nahmen teil, aber auch Vertreter aus Länderministerien und Kommunalverwaltungen, vor allem aus dem federführenden Bundesland Nordrhein-Westfalen. Heinrich Alt von der BA, Martin Kannegiesser von Gesamtmetall und sogar Wilhelm Adamy vom DGB. Die Arbeitsgruppe wurde bewußt nicht beim BMA angesiedelt, was ein Mitarbeiter so begründete: »Wenn wir als BMA einen Gesprächskreis institutionalisieren und dazu einladen (…), dann kommen die alle mit ihren institutionellen Hüten, und wir kriegen keine Debatte.«

Anke Hassel schreibt mit Bezug auf von ihr interviewte Beteiligte: »Die politischen Parteien und Bundestagsabgeordnete waren im Arbeitskreis nicht vertreten. Nach der Einschätzung eines Beteiligten hatte sich in den Parteien in dieser Frage niemand profiliert. Wesentliche Spielregel des Arbeitskreises war, daß alle Mitglieder nur als Person und nicht als Vertreter einer Institution auftraten. Eine Voraussetzung dafür war, daß keine Einzelheiten und Ergebnisse publik werden sollten. Ein anderer Teilnehmer erinnert sich: ›Hier konnte man als Privatmann sprechen.‹ Die Auswahlkriterien für den Teilnehmerkreis waren zum einen die Kenntnis der Probleme der Arbeitsverwaltung, zum anderen die individuelle Bereitschaft, über institutionelle Reformen nachzudenken. (…) Alle Teilnehmer waren dafür bekannt, offen für Kompromisse und neue Ideen zu sein. Da es sich bei dem Arbeitskreis um einen geschlossenen Kreis handelte, bei dem Sitzungen weder dokumentiert noch publik gemacht wurden, konnten Kompromisse über Parteigrenzen und institutionelle Restriktionen hinweg ermöglicht werden. Die Bertelsmann-Stiftung stellte dafür die (finanziellen) Projektressourcen und die wissenschaftliche Expertise zur Verfügung und organisierte Studienreisen. Die Initiative sowie die Themensetzung kam jedoch aus dem BMA in Person von Bernd Buchheit, dem Abteilungsleiter der Abteilung II Arbeitsmarktpolitik.«

Der Arbeitskreis traf sich zu Workshops an abgelegenen Orten und führte dort offene Debatten über die Fehlentwicklungen der Arbeitsmarktpolitik. Bald erschien die Zusammenlegung der beiden Systeme Arbeitslosen- und Sozialhilfe als die »einzig gangbare Lösung in der Arbeitsmarkpolitik«. Der DGB-Vertreter wehrte sich zwar dagegen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Spätestens dann hätte die Überlegung öffentlich gemacht werden müssen. Wurde sie aber nicht, im Gegenteil: Die Lösung wurde bereits als alternativlos gehandelt. Die Gruppe trat dann während der Arbeit der Hartz-Kommission mit einer Empfehlung an die Öffentlichkeit, aber getarnt als »Kommission von unabhängigen Sachverständigen« eines Projekts der Bertelsmann-Stiftung, nicht als das maßgebliche Geheimgremium des Ministeriums. Schon im März 2002 preschte Gerster zusammen mit Clement mit der Forderung nach Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf Sozialhilfeniveau und Einschnitten bei der Arbeitslosenversicherung vor. Die beiden vertraten ihre Ideen wenigstens nach außen. Aber die Öffentlichkeit sollte noch nicht verschreckt werden, deshalb wurde der Plan zunächst wieder dementiert, nur um verdeckt weiterarbeiten zu können. Der zaudernde Riester wurde zurückgedrängt. Überstürzt und mit kurzem Zeitfenster wurde die Hartz-Kommission einberufen.

Da man sich vor Beginn der Arbeit der Kommission im BMA bereits auf die Zusammenlegung der beiden Systeme geeinigt hatte, sollte dieser Punkt nicht im Vordergrund der Kommission stehen, sondern man verwies sie auf die Bertelsmann-Arbeitsgruppe und deren Konsens: »Daher bestand dann unter den Mitgliedern der Kommission schnell Einigkeit darüber, daß es zu einer Zusammenlegung der Systeme keine Alternative gäbe.« Klar, bei soviel Vorarbeit. Fast alle Vorschläge, die in das Teilprojekt II der Kommission (Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe; Mitglieder waren Isolde Kunkel-Weber, Wolfgang Tiefensee und Harald Schartau) eingespeist wurden, kamen aus dem BMA. Buchheit und Gerster wirkten in der Kommissionsgruppe mit, ohne Mitglieder zu sein. Dabei wurde offenbar schon über die von einigen klar formulierten Abschaffungen und Kürzungen gestritten, denn es jagten sich zeitweise Pressemeldungen, Dementis und Beschwichtigungen.

Aber zumindest das allgemeine Konzept der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, möglichst noch ohne die Einzelheiten, mußte unbedingt in den Abschlußbericht. Sonst »haben wir (das BMA; Anm. der Autoren) in der nächsten Legislaturperiode keine Chance. Das war schon Absicht«, zitieren Anke Hassel und Christof Schiller einen Mitarbeiter des BMA. Der Berichtsentwurf der Teilgruppe der Kommission wurde praktischerweise gleich im BMA ausgearbeitet. Wie man jetzt erkennt, war es Kalkül, daß der Kommissionsbericht, was die Zusammenlegung anging, sehr vage blieb und sogar die Beibehaltung der Arbeitslosenhilfe vortäuschte. Hauptsache, einen Monat vor der Bundestagswahl war das heimlich vorbereitete Thema endgültig auf der Regierungsagenda. Auch die strategisch konformen Berichterstatter im Parlament – Brandner (SPD) und Dückert (Grüne) – behaupteten, eingeweiht gewesen zu sein, und Laumann (CDU) wie Niebel (FDP) waren sowieso der Meinung, sie hätten die konkreten Einschnitte schon lange gefordert. So wirkte die Kommission als Legitimationsaufkleber für eine Gruppe, die längst alles vorbereitet hatte. Und jetzt kommt das wörtliche Zitat eines der Akteure aus dem BMA: »Wir haben das als Kuckucksei der Hartz-Kommission untergeschoben.« Die gleichen Personen haben dann unter Minister Clement alle angedachten Rechtspositionen für Arbeitslose aus den Entwürfen gestrichen, und parlamentarischen Widerstand mit willkommener Hilfe der Opposition ausgebootet.

Die »Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« war für sie von Anfang an die Chiffre für die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, erheblichen Leistungsabbau in der Arbeitslosenversicherung und ein neues System einer rechtloseren Sozialhilfe, die nicht mehr dem Ziel der Schaffung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse verpflichtet ist – was letztlich auch einer Abschaffung der bisherigen Sozialhilfe gleichkam. Die damals durchaus vorhandenen Schwachstellen bei der Verwaltung von Leistungen für Erwerbslose hätte man auch ohne eine Systemänderung beheben können. Konzeptionell zwingend war die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe nur für diejenigen, die den Druck auf arbeitserfahrene, deshalb oft selbstbewußtere und etwas teurere Arbeitslose verschärfen wollten.

Daß ausgerechnet die Servicewüste Jobcenter – in der Dokumente und Akten unauffindbar sind, Mitarbeiter verheizt werden und wechseln wie im Taubenschlag, sich ohne Telefonnummer im »Back-office« verschanzen und unlesbare Bescheide verschicken müssen, und wo aus den unterschiedlichsten Gründen inzwischen eigentlich auf beiden Seiten des Schreibtisches Begleitschutz organisiert werden muß – vor zehn Jahren unter dem Stichwort: »Moderne Dienstleistungen« der staunenden Bevölkerung empfohlen wurde, war schon ein Coup der Unternehmensberaterbranche, der sich mit feinem Gespür für das Machbare auf wehrlose Arbeitslose konzentriert hat.

Offen und ehrlich ist über die Zusammenlegung, ihre Vor- und Nachteile parlamentarisch nie richtig gestritten worden. Das muß nachgeholt werden. Und da reicht nicht ein einfaches »Hartz IV muß weg«, sondern es geht um eine Alternative, die dafür einen verläßlichen Rahmen setzt. Die ist jedoch schwer zu erkennen, wenn diese Gesetzgebung selbst in Gewerkschaftskreisen immer noch als »Vorwärtsreform« und als sozialer Fortschritt bezeichnet wird. Der linke Sozialdemokrat Karl Lauterbach dozierte noch 2008: »Links ist, für die zu kämpfen, denen es am schlechtesten geht. Und das sind in unserer Gesellschaft die Armen ohne Arbeit. Diese Menschen sind nicht organisiert, gehören keiner Gewerkschaft an. Sie haben kein Sprachrohr, keine Lobby. Diese Männer und Frauen waren vergessen. Für sie haben wir Arbeit geschaffen, keine perfekte Arbeit, keine gut bezahlte Arbeit, aber immerhin Arbeit. Diese Reformen waren ein linkes Projekt.« Selbst in rot-rot geführten Bundesländern wird genauso bedenkenlos mit Sanktionen hantiert und Beratung sowie qualifizierte Förderung verweigert wie im CDU-geführten Hessen; die Zwangszuweisung in unterbezahlte geförderte Beschäftigung wird hier wie dort als Erlösung von Arbeitslosigkeit gefeiert. Es besteht die Gefahr, daß Kurt Biedenkopf Recht behält, der schon im Januar 2005, keinen Monat nach der Einführung, Hartz IV als Erfolg feierte, der ihm zeige, »daß Widerstände organisierter Besitzstände weit weniger gefährlich sind, als es den Anschein hatte …« Und weiter: »Wenn die Leute nur geführt und überzeugt werden, dann akzeptieren sie die Veränderung und richten sich ein.« – »Gefährliche organisierte Besitzstände« – das waren im Klartext: sozialversicherte Beschäftigte und Arbeitslosenhilfeberechtigte.

Manche wollen ein bedingungslose Grundeinkommen einführen und glauben, die Probleme seien damit gelöst. Die Geschichte von Hartz IV zeigt, daß die entschlossenen Reformakteure sehr wohl in der Lage wären, diesen Wunsch aufzunehmen. Sie würden zunächst die Zusammenführung von Sozialversicherung und Grundsicherung als Projekt auflegen und die unzweifelhaften Ersparnisse durch den ersatzlosen Wegfall von Sozialbehörden und -versicherungsbeiträgen durchrechnen lassen, dann die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichten und später mit den Finanzgerichten angehen, weil das Finanzamt ohne sozialstaatlichen Auftrag den dann nicht mehr an die Existenzsicherung und Menschenwürde gekoppelten Betrag mit der Steuer unters Volk bringen kann. Der erwünschte Freiheitsgewinn würde allerdings deutlich getrübt, weil die noch massenhaft vorhandenen einfachen und unattraktiven Arbeiten noch billiger in Leiharbeits- und Beschäftigungsfirmen erledigt werden müßten (und könnten) und man den »vergessenen« Arbeitskräften ein wenig Aktivität zum Erhalt ihrer »Employability« in ihrem wohlverstandenen Interesse aufnötigen muß. Erfahrungen mit dem Einschleusen solcher Kuckuckseier hat man ja genug.

Es ist, aller Propaganda zum Trotz, nicht rückwärtsgewandt, neben Mindestlohn und veränderter Zumutbarkeit, Erweiterung der Arbeitslosenversicherung und Reduzierung des Sperrzeitwildwuchses eine zumindest befristete Wiedereinführung der Arbeitslosenhilfe zu fordern. Sie war nie besonders hoch, eröffnete aber viele Gestaltungsmöglichkeiten und vermittelte eine gesichertere Rechtsposition. Auch geförderte Beschäftigung muß wieder versichert sein. Die Kommunen, die das als Verschiebebahnhof missbrauchen, müssen anderweitig zur Kasse gebeten werden, genauso wie andere, die befristet einstellen.

Apropos: Warum wurde der Bericht »Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« eigentlich im Französischen Dom übergeben? Der wird von der evangelischen Akademie bewirtschaftet, und deren damaliger Präsident und EKD-Ratsmitglied Robert Leicht hatte zur Präsentation vor 500 Gästen geladen. Er sah eine tiefe Verwandtschaft der Arbeit der Kommission zur protestantischen Arbeitsethik und zu der Aufgabe der Akademie, »der Politik neues Gelände zu roden – vor allem dort, wo sie sich im Unterholz der Interessen und Besitzstände ratlos, manchmal sogar rastlos und restlos festgefahren hat.« Das klingt ähnlich wie bei der Bertelsmann-Stiftung, die ebenfalls großes Mitgefühl für die sozialpolitische Verpflichtung der armen Politiker hat. Sie spricht dann von der institutionell verkrusteten und lobbyistisch unterwanderten Republik und von der hemmungslosen Interessenpolitik, in der Parteiapparate und politische Stiftungen erstarren. Warum sagte der in seinem andern Berufsleben wirtschaftsliberal profilierte Zeit-Journalist Robert Leicht nicht gleich: »im Unterholz des sozialen Rechtsstaates und des kollektiven Arbeitsrechts festgefahren«? Wo er doch 2004 bedauerte, daß Hartz IV nur den direkten Druck auf die Arbeitslosen, aber nicht auch den auf die Tarifpartner ausübe. Dann hätte man vielleicht schon bei diesem Festakt ahnen können, was kommen wird.

Quelle
1 Hassel/Schiller: Der Fall Hartz IV, 2010 auch im Netz: diess: Die politische Dynamik von Arbeitsmarktreformen in Deutschland am Beispiel der Hartz-IV- Reform, Abschlußbericht für die Böckler-Stiftung, 2010
2 Helga Spindler: War auch die Hartz-Kommission ein Bertelsmann Projekt?« in: Wernicke/Bultmann, Bertelsmann – Netzwerk der Macht, 2007, nachgedruckt bei www.nachdenkseiten.de vom 23.9.2009

Prof. Dr. Helga Spindler arbeitet an der Fakultät für Bildungswissenschaften der Universität Duisburg-Essen

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Wir gehen mit!

Initiative „Wir gehen mit“ für ein solidarisches Sozialsystem gestartet

„Gemeinsam zum Amt – keiner wird allein gelassen“, das ist der Grundgedanke der Graswurzelbewegung der „Mitläufer“. Die Mitglieder begleiten ehrenamtlich Menschen bei Jobcenter-Terminen. Gemeinsam wollen sie den Verein „Wir gehen mit“ in den nächsten Wochen gründen um Menschen vor Ort zu helfen.

Der öffentliche „Rücktritt vom Amt“ des politischen Geschäftsführers der Piratenpartei Deutschland Johannes Ponader, hat eine öffentliche Debatte über die Behandlung von Hilfesuchenden durch das Jobcenter angefacht. Betroffene fühlen sich nicht selten allein gelassen. Sehr schnell entwickelte sich die Idee zur Gründung eines Vereins mit Namen und Ziel „Wir gehen mit“. In einer beispiellosen Welle der Solidarität erklärten sich in kürzester Zeit bundesweit zahlreiche Menschen aus allen gesellschaftlichen Schichten bereit, als „Mitläufer“ den Betroffenen beizustehen und sie zu begleiten.

Als Mitläuferin für die Stadt Leipzig hat sich spontan Maren Müller in die Liste eingetragen.

Maren Müller gegenüber der L-IZ: „Jenseits aller Sonntagsreden, ausufernder Anfragen, unbefriedigender Antworten und jeder Menge inhaltsleerer Kampfrhetorik ist es mir wichtig, den betroffenen Leuten vor Ort echte Unterstützung zu leisten und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Als „Mitläuferin“ zeige ich auf dem Amt Präsenz im Sinne der HilfeempfängerInnen, höre aufmerksam zu, mache mir Gesprächsnotizen und achte auf Aspekte des Datenschutzes sowie auf korrekte Behandlung. Es findet keine Rechtsberatung statt, sondern reiner Beistand. Kostenlose und unabhängige Rechtsberatungen können individuell von Institutionen wie z. B. der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative Leipzig (KEL) organisiert und von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden.“

Bei den „Mitläufern“ geht es nicht um eine politische Demonstration sondern um die soziale Verantwortung gegenüber hilfebedürftigen Menschen in dieser Gesellschaft. „Deshalb gehen wir mit und stellen uns an die Seite der Menschen, die sonst in diesem System oft allein gelassen werden.“

Die rechtliche Grundlage der Begleitung ist das Sozialgesetzbuch (§13 Abs.4 SGB X): „Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.“


Beitrag von Johannes Ponader in der FAZ


Gesetzliche Grundlage der Begleitung im Sozialgesetzbuch


Internetseite der Initiative

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Dann sollen sie eben Kuchen essen!

Dann sollen sie eben Kuchen essen!
Prinzessin Marie-Antoinette, deren Verschwendungssucht ähnlich ausgeprägt war, wie die der heutigen Oberschicht, die sich (insbesondere in Leipzig) trotz ihres Wohlstandes jedes Opernticket subventionieren lässt – mochte in ihren naiven Ausruf aus Unwissenheit die Fettnäpfchen der Revolutionäre beschritten haben. Für mich macht dieser Aufruf heute insoweit Sinn, dass wir den Bürgern die sich das „Brot“ nicht leisten können eben „Kuchen“ besorgen. Und zwar umsonst.

Am 21. Mai 2012 startete die Kulturloge Leipzig & Region, nach umfangreicher Vorarbeit, anlässlich des Internationalen Tages der kulturellen Vielfalt, mit ihrer Vermittlungsarbeit.
Nach dem Motto „Kultur ist viel zu wertvoll, um Plätze frei zu lassen“ vermitteln die ehrenamtliche Mitarbeiter des Projektes unverkaufte Kulturtickets an Bedürftige aus der Stadt und dem Umland.
Kulturelle Einrichtungen wie Theater, Konzertveranstalter oder Kabaretts stellen der Kulturloge nicht verkaufte Tickets zur Verfügung und die ehrenamtlichen Kulturvermittler der Kulturloge bieten diese Plätze telefonisch einkommensschwachen Leipzigern an.
Kulturpartner wie die VILLAkeller, Neues Schauspiel Leipzig, Gewandhaus zu Leipzig, das ATELIER REFUGIUM von Kunstmaler Bernhard Stoschek, die MB, die Schaubühne Lindenfels, Kulturfabrik Leipzig – WERK 2, das Krystallpalast Varieté u.v.m. unterstützen uns bereits aktiv und auch Sponsoren wie die die „Künstlerkommune“ Monopol helfen beim Gelingen unserer ehrenamtlichen Arbeit.
Armut soll nicht ausschließen und stigmatisieren, daher sollen Verantwortungspartnerschaften geschlossen werden um in unserer kulturreichen Stadt sowie dem Umland allen Menschen die Teilhabe an kulturellen Ereignissen zu ermöglichen, ohne dass diese sich an der Abendkasse als Bedürftig outen müssen.
Wir stellen darüber hinaus eine win-win-win-Situation her, denn auch die Veranstalter und Künstler profitieren von der Kulturloge, wenn sie vor vollem Haus spielen und eine Vielzahl neuer Gäste gewinnen.
Der Aufbau und die Arbeit der Kulturloge Leipzig & Region lebt durch das ehrenamtliche Engagement von Bürgern für Bürger.
Dennoch ist natürlich für das Gelingen der guten Sache finanzielle Unterstützung nötig – insbesondere Sponsoren für Flyer, Präsentationsmaterialien und Vermittlungssoftware werden noch gesucht.
Bereits jetzt arbeiten wir mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zusammen, damit wir unsere Vermittlungsarbeit durchführen können. Hier ist jede helfende Hand, jeder Kulturbegeisterte, der mit uns gemeinsam Bürger mit geringem Einkommen zu den Kulturveranstaltungen einlädt, ein großes Geschenk.
Ohne sie könnten wir unsere Arbeit nicht durchführen.

Maren Müller
Ehrenamtliche Mitarbeiterin Kulturloge Leipzig & Region

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Pressemitteilung der IG Nachtflugverbot Leipzig/Halle e. V. 17. Juni 2012

Flughafen-Subventionen sofort stoppen!

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Leipziger Resolution der gemeinnützigen Vereine

Die AG Soziale Politik unterstützt die Leipziger Resolution der gemeinnützigen Vereine
Gemeinnützig tätige Vereine erbringen wertvolle Leistungen für die Gesellschaft. Ihre Arbeit ist unentbehrlich für den Erhalt des Gemeinwesens und kann nicht nur vom Ehrenamt geleistet werden. Mit gemeinnütziger Arbeit ist in der Regel keine materielle Wertschöpfung verbunden. Deshalb können die Vereine diese Leistungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Sie sind auf eine öffentliche Vergütung angewiesen. Die politische Entwicklung auf dem so genannten Zweiten Arbeitsmarkt erschwert jedoch die gemeinnützige Arbeit oder macht sie sogar unmöglich. Die Situation hat sich besonders in Leipzig negativ entwickelt.
Forderungen:
Erstens:
Den Begriff „Arbeit“ auf Erwerbsarbeit zu reduzieren, entspricht nicht den Erfordernissen unserer modernen Gesellschaft. Jede Form von Arbeit muss sich an ihrem gesellschaftlichen Nutzen messen, über diesen sind dann auch gemeinnützige Tätigkeiten zu honorieren.
Zweitens:
Schaffung kurzfristiger und praktikabler Übergangslösungen, um die akute Problemsituation in den Vereinen zu lösen!
Es müssen Mittel bereitgestellt werden, die die aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wegfallende Förderung ausgleichen und damit die laufenden Projekte und Vorhaben absichern.
Drittens:
Vereine als Träger von Maßnahmen können keine sozialpädagogische Betreuung leisten. Der Abbau von individuellen Vermittlungshemmnissen und das „Fitmachen“ für den ersten Arbeitsmarkt können nicht in die Verantwortung von gemeinwesenorientierten bzw. gemeinnützigen Vereinen gegeben werden, da in diesen EHRENAMTLER mit dem Einsatz ihrer Freizeit, individueller juristischer und finanzieller Haftung aktiv sind und in Verantwortung stehen! Diese Aufgabe muss von hierzu geeigneten Strukturen erfüllt werden!
Viertens:
Förderung von Arbeitsplätzen in den Vereinen als Arbeitgeber statt Förderung von Langzeitarbeitslosen in den Vereinen als Maßnahmeträger! Somit erhalten
sowohl die arbeitsuchenden Menschen als auch die Arbeit gebenden Vereine für die Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, die verdiente Anerkennung
und eine nachhaltige Perspektive.
Die Unterzeichner dieser Resolution fordern deshalb die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung auf, gemeinsam mit den betroffenen Vereinen Lösungen zu erarbeiten, die deren gesellschaftlichen Beitrag nachhaltig sichern.
Leipzig, am 07. Mai 2012

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Appell „Hebammen sind unersetzlich!“

Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister Bahr,

die Beitragssätze zur Haftpflichtversicherung von Hebammen haben sich in den letzten zehn Jahren auf 3.700 Euro pro Jahr verachtfacht, obwohl ihre Vergütungen seit Jahren stagnieren. Deswegen können es sich immer weniger freiberufliche Hebammen leisten, Frauen bei der Geburt ihrer Kinder zu begleiten – ob im Krankenhaus, Geburtshaus oder zu Hause.

Die Situation droht sich weiter zu verschärfen. Zum 1. Juli steht die nächste Beitragserhöhung auf dann 4.200 Euro an. Ich fordere Sie auf: Sorgen Sie per Rechtsverordnung für höhere Vergütungen, damit die Hebammen ihren wichtigen Beruf weiter ausüben können!

Mit freundlichen Grüßen,

Maren Müller, Leipzig

Liebe FreundInnen, MitstreiterInnen und SympathiesantInnen, bitte unterzeichnet diesen Appell und setzt ein weiteres Zeichen gegen die dilettantische und sorglose Politik der schwarz-gelben Koalition.

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Leipziger Resolution der gemeinnützigen Vereine

Leipziger Resolution der gemeinnützigen Vereine

Gemeinnützig tätige Vereine erbringen wertvolle Leistungen für die Gesellschaft. Ihre Arbeit ist unentbehrlich für den Erhalt des Gemeinwesens und kann nicht nur vom Ehrenamt geleistet werden. Mit gemeinnütziger Arbeit ist in der Regel keine materielle Wertschöpfung verbunden. Deshalb können die Vereine diese Leistungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Sie sind auf eine öffentliche Vergütung angewiesen. Die politische Entwicklung auf dem so genannten Zweiten Arbeitsmarkt erschwert jedoch die gemeinnützige Arbeit oder macht sie sogar unmöglich. Die Situation hat sich besonders in Leipzig negativ entwickelt.

Forderungen sind:

Erstens:
Den Begriff „Arbeit“ auf Erwerbsarbeit zu reduzieren, entspricht nicht den Erfordernissen unserer modernen Gesellschaft. Jede Form von Arbeit muss sich an ihrem gesellschaftlichen Nutzen messen, über diesen sind dann auch gemeinnützige Tätigkeiten zu honorieren.

Zweitens:
Schaffung kurzfristiger und praktikabler Übergangslösungen, um die akute Problemsituation in den Vereinen zu lösen!
Es müssen Mittel bereitgestellt werden, die die aufgrund der gesetzlichen Neuregelung wegfallende Förderung ausgleichen und damit die laufenden Projekte und Vorhaben absichern.

Drittens:
Vereine als Träger von Maßnahmen können keine sozialpädagogische Betreuung leisten. Der Abbau von individuellen Vermittlungshemmnissen und das „Fitmachen“ für den ersten Arbeitsmarkt können nicht in die Verantwortung von Gemeinwesen orientierten bzw. gemeinnützigen Vereinen gegeben werden, da in diesen EHRENAMTLER mit dem Einsatz ihrer Freizeit, individueller juristischer und finanzieller Haftung aktiv sind und in Verantwortung stehen! Diese Aufgabe muss von hierzu geeigneten Strukturen erfüllt werden!

Viertens:
Förderung von Arbeitsplätzen in den Vereinen als Arbeitgeber statt Förderung von Langzeitarbeitslosen in den Vereinen als Maßnahme Träger! Somit erhalten sowohl die arbeitsuchenden Menschen als auch die Arbeit gebenden Vereine für die Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen, die verdiente Anerkennung und eine nachhaltige Perspektive.

Artikel in der L-IZ

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Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

Hartz-VI-Regelsätze: Paritätischer begrüßt Beschluss des Berliner Sozialgerichts

Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband heute den Beschluss des Berliner Sozialgerichtes, wonach die Regelsätze in Hartz IV verfassungswidrig seien. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend eine verfassungskonforme Neuberechnung der Regelsätze vorzunehmen und nicht erneut darauf zu warten, bis sie vom Bundesverfassungsgericht dazu verurteilt wird.

Der Verband sieht sich durch den Beschluss des Berliner Sozialgerichts in seiner Auffassung bestätigt, wonach die Regelätze in Hartz IV 2010 und 2011 trickreich und willkürlich kleingerechnet worden seien, um keine bedarfsgerechte Anhebung der Leistungen vornehmen zu müssen. „Es ist ein Armutszeugnis für diese Politik, sich von einem Gericht erneut den Vorwurf gefallen lassen zu müssen, auf Kosten der Ärmsten gegen die Verfassung zu verstoßen“ erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider in Berlin. Es sei nun an der Bundesregierung, dem Bundesverfassungsgericht zuvorzukommen und endlich Berechnungen anzustellen, die ohne statistische Tricks und lebensfremde Abstriche für Ausgaben des täglichen Bedarfs auskommen. Insbesondere der „statistische Schrotthaufen zur Berechnung der Kinderregelsätze“ sei dringend „abzuräumen“, mahnt Schneider. „ Alles was die Bundesregierung für eine bedarfsgerechte und verfassungskonforme Berechnung der Regelsätze für Erwachsene braucht, steht mit unseren Gutachten längst zur Verfügung. Es geht hier allein um den politischen Willen.“ Nach den Berechnungen des Verbandes würde ein verfassungskonformer Regelsatz bei 420 Euro liegen.

Der Beschluss des Berliner Sozialgerichts ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht.

Weitere Informationen:
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

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Gedanken zu Sanktionen im Rahmen des SGB II

Einige Gedanken zu Sanktionen im Rahmen des SGB II
von Elisa Schneider, Mitglied AG Soziale Politik, Studentin der Sozialarbeit / Sozialpädagogik

Mit der Einführung von ALG II gab es einen gesellschaftlichen Rückschritt, da Sanktionen den Zwangskontext integrierten und die vorher geltende freiheitliche Versorgung von Erwerbslosen abschaffte.
Das Grundgesetz bekennt sich in Art. 1 zu der Würde des Menschen und bezeichnet sie als unantastbar, in Art. 12 bekennt es sich zur Berufsfreiheit und in Art. 20 zum sozialstaatlichem Prinzip. Der Zwangskontext durch Sanktionen steht in der Kritik Grundrechte abzuerkennen.
Bei Anfechtung der Verwaltungsakte zeigt sich vor Gericht, dass 37 % der Sanktionen fehlerhaft angeordnet werden (siehe hierzu auch die Rede von Katja Kipping am 24.03.2011 vor dem Deutschen Bundestag). Es stellt sich die Frage, ob Grundrechtsverletzungen, wie sie Sanktionen darstellen, so einfach durch Ämter begangen werden dürfen.
In der BRD kommen auf einen freien Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt zehn Erwerbslose. Das SGB II samt Sanktionen entspricht daher nicht der gesellschaftlichen Realität und begünstigt die Ausweitung des Niedriglohnsektors.
Steigende Sanktionsquoten erhöhen den Druck auf Erwerbslose, rechtfertigen weitere Kontrollvorschriften und bestärken den Mythos des Sozialleistungsmissbrauchs und der Schar von Arbeitsunwilligen (Vgl. Jäger, Thomé, 2008, S.259)
Bei den Erwerbstätigen entwickelt sich dagegen eine soziale Kälte gegenüber Arbeitslosen. Sie grenzen sich von ihnen ab, verlieren ihr Mitgefühl und stigmatisieren zunehmend Hartz-IV-EmpfängerInnen. Auf der anderen Seite werden Abstiegsängste aufgebaut, sodass Lohneinbußen und schlechter werdende Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen klaglos hingenommen werden.
Für die Lebensqualität ist die Frage ob man Arbeit hat ausschlaggebend. Langzeitarbeitslose haben eine geringere Lebensqualität als Berufstätige.
Anstelle von Bevormundung und Abschreckung sollten die leistungsberechtigten BürgerInnen in ihren Rechten gestärkt werden und durch die Förderung der Selbsthilfefähigkeit in ihrer Selbstverantwortung gestärkt werden.
Ich gestehe den Erwerbslosen das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum zu, unabhängig von ihrem Verhalten (auch wenn sie sich nach der derzeitigen Arbeitsmarktpolitik regelwidrig verhalten) und ihrem Alter (da Grundrechte für alle Bürger der BRD von Geburt an gelten).
Zu Sanktionen von unter 25-Jährigen:

„Mit Ausnahme von Meldeversäumnissen werden junge Hilfebedürftige schärfer sanktioniert als ältere. Ein Blick in andere Rechtsgebiete und Länder zeigt, dass größere Strenge gegen Jugendliche nicht unbedingt üblich ist. Während das Jugendstrafrecht – auch aus pädagogischen Gründen –beansprucht, milder zu sein als das Erwachsenenstrafrecht, ist dieses Prinzip im SGB II umgedreht. Dabei scheint Deutschland eine Sonderstellung einzunehmen; Großbritannien und Frankreich etwa kennen keine strikteren Sanktionen für Jüngere“ (Bieback 2009).

Die Sanktionspraxis widerspricht meiner Meinung auch einigen Zielen des SGB VIII (für junge Menschen bis 27 Jahre) z.B.:
– Erziehung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten
– Schaffung bzw. Erhaltung positiver Lebensbedingungen

Sanktionen haben den Zweck Verhaltensänderungen herbeizuführen. Für mich stellen sie ein pädagogisch fragwürdiges Mittel dar. Strafe ist ein prototypisches, aber auch ein kreativloses, Erziehungsmittel. Sie wirkt sehr individuell, erzielt nicht immer die gewünschte Wirkung und ist das einzige Erziehungsmittel das negative Effekte hervorbringen kann.

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